Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen

Sind Sie gesetzlich versichert, und nicht von der Zuzahlungspflicht befreit, müssen Sie eine Zuzahlung leisten.
Der Betrag hängt von der verordneten Therapie und von der Anzahl der Behandlungen ab. Er setzt sich wie folgt zusammen, 10.- € pro Heilmittelverordnung zzgl. 10% der Behandlungskosten. Mehr Information erhalten Sie unter www.zuzahlung.de
Sie müssen nichts Besonderes mitbringen. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Anwendung die benötigten Tücher zur Verfügung.
Unsere Getränkebar steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Wasser, Tee und Kaffee erhalten Sie bei uns. Gerne können Sie auf Wunsch Ihre eigenen Getränke mitbringen.
Sollten Sie unmittelbar vor der Praxis keinen Stellplatz finden, können Sie unsere Stellplätze in der Tiefgarage kostenfrei nutzen.
Sie können Ihren Termin nicht einhalten? Einfach anrufen und einen Ersatztermin vereinbaren. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Termin bis spätestens 12:00 Uhr des vorangegangenen Werktages abzusagen, rufen Sie uns einfach an! Wir bieten Ihren Termin bevorzugt anderen Kunden an. Sind wir erfolgreich mit der Vergabe, entstehen Ihnen keine Ausfallskosten.
Sie möchten Ihren Termin am selben Tag auf eine andere Zeit verlegen? Gerne, rufen Sie uns einfach an, wir prüfen ob freie Termine verfügbar sind.
In der Regel nicht! Nur in Ausnahmefällen kann sich ein Termin um einige Minuten verzögern. Bei wichtigen Folgeterminen ist es empfehlenswert etwas mehr Zeit einzuplanen.

Auch wenn Sie noch kein Patient oder Kunde bei uns sind. Wir freuen uns, Sie in Fragen aus unserem Fachbereich, beraten zu dürfen.

Ihr Arzt muss sich an die Heilmittelrichtlinien halten. Ist das Volumen an Heilmitteln ausgeschöpft, kann Ihr Arzt nur in Ausnahmefällen weiter verordnen. Auch wenn eine  Behandlung langfristig Sinn macht, eine Pause von 12 Wochen ist vorgesehen. Zur Überbrückung dieser Zeit können Sie die Therapie auf eigene Kosten fortsetzen. Gerne beraten wir Sie individuell.

Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie über unsere Angebote. Auch welche spezielle Sportarten, Sportvereine oder Fitnessstudios für Sie sinnvoll sind.
Nein! Die Heilmittelrichtlinien gelten nur für gesetzlich Versicherte.
Bei gesetzlich Versicherten 10 Tagen, es sei denn, Ihr Arzt hat ein späteres Datum festgelegt.
Ihre Verordnung verliert ihre Gültigkeit. Das Ausstellungsdatum kann jedoch nachträglich aktualisiert werden.
Höchstens für die Dauer von 10 Tagen. Bei längeren Unterbrechungen ist eine Begründung erforderlich.